Halterung zur beschädigungsfreien, einmaligen Anbringung der Autobahnvignette oder des Pickerl´s auf einspurigen Kraftfahrzeugen.
§ 57a Pickerlhalterung (Österreich):
Es dürfen laut Gesetz in Österreich keine Pickerl übereinandergeklebet werden, daher muss man jedes Jahr das alte runterkratzen und zerstört damit denLack. So einfach runterschneiden, neue
draufgeben und fertig.
Anwendungsgebiet: Für einspurige KFZ zur beschädigungsfreien Montage/Demontage von Plaketten auf Holmstücke mit einem Maximaldurchmesser von 8 cm
Material/Farbe/Klebeflächengröße: Kunststoff/schwarz/5,4 cm x 8,9 cm (Wimpelform)
Eigenschaften: Aus einem Stück gegossen, Einwegverschluss, nicht übertragbar.
Anbringungsort: Die Plakette muss gemäß Kraftfahrgesetz 1967 so am Fahrzeug angebracht sein, dass das Jahr und das Monat der vorgeschriebenen nächsten wiederkehrenden Begutachtung des Fahrzeuges
durch je eine in in den zugehörigen Feldern der Plakette angebrachte Lochmarkierung deutlich sichtbar ist. Weiters muss die Plakette außen am Fahrzeug fix so angebracht sein, dass ihr unterster
Punkt nicht weniger als 40 cm und ihr oberster Punkt nicht mehr als 190 cm über der Fahrbahn liegt. Das bedeutet: am Gabel- bzw. Lenkholm ausschließlich vorne rechts. Zusatz: an einem nur schwer
mit Werkzeug entfernbaren Bauteil des Fahrzeugs. Also keine Sturzbügel, Fußraster, Paketträger, leicht abschraubbare Verschalungen oder offene Lenkerenden.
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Ausschliessich passend für Österreichische
Kennzeichen.
170 x 210
mm
Kennzeichenhalter am Motorrad montieren
Nummernschild sechs mal einklipsen
Dieser Artikel eignet sich nicht für das mehrmalige Wechseln !
21,95 €
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